Die Wahl zur fünften Delegiertenversammlung der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten findet als Briefwahl statt. Die Wahlunterlagen werden Ihnen bis zum 07.02.22 zugeschickt.
Ihr Stimmzettel muss spätestens am 21.02.2022 um 17:00 Uhr wieder in der Kammer eingetroffen sein.
Jede*r PP kann so viele Einzelstimmen vergeben, wie Psychologische Psychotherapeut*innen in die Delegiertenversammlung zu wählen sind, nämlich 35.
- Sie können diese 35 Stimmen mit einem einzigen Kreuz bei der Liste Ihrer Wahl vergeben. Dann erhalten die ersten 35 Kandidat*innen dieser Liste je eine Stimme von Ihnen.
- Sie können Ihre Stimmen aber auch einzelnen Kandidat*innen Ihrer Wahl geben (auch unterschiedlicher Listen) und dabei auch kumulieren bzw. häufeln, d.h. Sie können bis zu 3 Stimmen pro Kandidat*in vergeben. Sie setzen dann neben den Namen des*r Kandidat*in z.B. die Ziffer 3. Wichtig dabei ist, dass Sie die Gesamtsumme von 35 zu vergebenden Stimmen nicht überschreiten. Sonst haben Sie ungültig gewählt und alle Stimmen sind verloren.
- Sie können auch erst Stimmen auf verschiedene Kandidat*innen häufeln (z.B. 10 Kandidat*innen je 3 Stimmen = 30 Stimmen) und dann noch eine Liste ankreuzen. Dann werden die restlichen Stimmen (35-30=5) von oben auf die Liste verteilt. (In diesem Beispiel würden die ersten 5 Kandidat*innen der Liste, die noch nicht 3 Stimmen erhalten haben, jeweils noch eine Stimme erhalten.)
Für die Verteilung der 35 PP-Sitze auf die 5 zur Wahl stehenden Listen ist entscheidend, wie viele Gesamtstimmen die Listen erhalten haben. Welche Kandidat*innen dieser Liste dann diese Sitze erhalten, hängt davon ab, wie viele Einzelstimmen diese Kandidat*innen erhalten haben.
Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn Sie unserer Liste Ihre Stimmen geben.
Unsere Liste hat die Ordnungsnummer 5.